ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen Thunsportcars (nachfolgend «Vermieter») und dem Mieter (nachfolgend «Mieter») für die Miete von Fahrzeugen. Mit Abschluss des Mietvertrags oder Übergabe des Fahrzeugs anerkennt der Mieter diese AGB vollumfänglich.
2. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande. Reservationen via WhatsApp, E-Mail oder Telefon werden erst nach Bestätigung verbindlich.
3. Voraussetzungen für die Miete
- Mindestalter des Mieters: 18 Jahre.
- Gültiger Führerausweis (Kategorie B).
- Gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Pass).
Der Vermieter behält sich vor, die Vermietung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
4. Mietdauer, Übergabe und Rückgabe
Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs am vereinbarten Ort. Eine Verspätung von bis zu 30 Minuten wird kulanterweise nicht verrechnet. Bei einer Rückgabe von mehr als 30 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt wird jede angefangene Stunde mit CHF 100 verrechnet.
Das Fahrzeug ist im selben Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Es wird im vollgetankten Zustand übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben inkl. Tank-Quittung. Andernfalls werden die Treibstoffkosten zuzüglich einer Servicepauschale von 50 CHF in Rechnung gestellt. Schäden können bis 7 Arbeitstage nach Rückgabe beanstandet werden.
Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrtantritt erkennbare Schäden, Mängel oder fehlendes Zubehör dem Vermieter unverzüglich zu melden. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, vor Antritt jeder Fahrt den Zustand der Bremsen und Reifen (Profil, Luftdruck, sichtbare Schäden) eigenverantwortlich zu prüfen. Werden Mängel an Bremsen oder Reifen nicht vor Fahrtantritt schriftlich gemeldet, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung für daraus entstehende Schäden, Unfälle oder Folgekosten.
Der Mieter darf keine technischen Veränderungen am Fahrzeug vornehmen, keine Assistenz- oder Sicherheitssysteme deaktivieren und keine Teile demontieren.
Launch Control, Burnouts, Driften, mutwilliges Überdrehen des Motors sowie jede übermässige oder unsachgemässe Beanspruchung von Reifen, Bremsen, Kupplung, Motor oder Getriebe sind untersagt. Wird bei der Rückgabe ein übermässiger Verschleiss festgestellt, insbesondere deutlich reduziertes Reifenprofil, Reifenschäden, Bremsenverschleiss oder sonstige Schäden infolge unsachgemässer Nutzung, werden dem Mieter die dadurch entstehenden Reparatur-, Ersatz- und Folgekosten in Rechnung gestellt.
Bei Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugausweis, Zubehör oder Dokumenten trägt der Mieter die daraus entstehenden Kosten.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung kommunizierten Preise. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Die Mietgebühr ist – sofern nicht anders vereinbart – vor oder bei Übernahme des Fahrzeugs zu entrichten.
6. Kaution
Eine Kaution ist nicht nötig.
7. Kilometerleistung
Die Kilometerleistung ist unbegrenzt.
8. Nutzung des Fahrzeugs
Der Mieter verpflichtet sich:
- das Fahrzeug schonend, vorschriftsgemäss und ausschliesslich auf öffentlichen Strassen zu benutzen;
- keine Rennen, Trainings, Beschleunigungsfahrten auf Renn- oder Teststrecken zu absolvieren;
- das Fahrzeug nicht für gewerbliche Personen- oder Warenbeförderung zu verwenden;
- im Fahrzeug nicht zu rauchen – bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von CHF 1'000.- in Rechnung gestellt;
- im Fahrzeug keine Speisen oder Getränke zu konsumieren – bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von CHF 200.- in Rechnung gestellt;
- keine Tiere ohne vorgängige Zustimmung zu transportieren;
- das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen;
- das Fahrzeug nur an autorisierte Personen (im Mietvertrag namentlich aufgeführt) zu überlassen;
- das Fahrzeug in sauberem Zustand zurückzugeben – wird das Fahrzeug in einem übermässig verschmutzten Zustand zurückgegeben, werden Reinigungskosten von CHF 100.- in Rechnung gestellt;
- das Fahrzeug nicht in eine automatische Waschanlage (Bürstenwaschanlage, Portalwaschanlage o.ä.) zu bringen – eine schonende Handwäsche mit weichem Tuch ist gestattet. Bei Verwendung einer automatischen Waschanlage haftet der Mieter vollumfänglich für sämtliche daraus entstehenden Kosten für Politur, Lackaufbereitung oder Neulackierung.
Das Fahrzeug kann aus Sicherheits-, Diebstahlschutz- und Vertragskontrollgründen mit GPS-Ortung und/oder Wegfahrsperre ausgestattet sein. Die Bearbeitung entsprechender Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
Fahrten ins Ausland sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
Reifen-, Felgen-, Glas-, Innenraum- und Unterbodenschäden sind vom Mieter zu tragen, soweit diese nicht durch die Versicherung gedeckt sind.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug während der Mietdauer sorgfältig zu sichern, ordnungsgemäss abzuschliessen und Fahrzeugschlüssel sowie Dokumente sicher aufzubewahren.
Das Fahrzeug darf nicht in überladenem Zustand oder mit mehr Personen als gemäss Fahrzeugausweis zugelassen verwendet werden.
Die Beförderung von entzündlichen, explosiven, giftigen, gefährlichen oder gesetzlich verbotenen Stoffen ist untersagt.
Die Weitervermietung oder sonstige entgeltliche Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist untersagt.
Das Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger ist untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vom Vermieter erlaubt wurde.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion des Mietpreises.
Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietdauer auf Warnmeldungen, Reifendruck, Ölstand, Kühlmitteltemperatur und sonstige Hinweise des Fahrzeugs zu achten. Bei Warnmeldungen oder technischen Auffälligkeiten ist die Fahrt sofort zu unterbrechen und der Vermieter zu informieren.
Reparaturen, Abschleppdienste oder sonstige Eingriffe am Fahrzeug dürfen nur nach vorgängiger Zustimmung des Vermieters veranlasst werden. Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen am Fahrzeug sind untersagt.
Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrzeug wegen angeblicher Gegenforderungen oder Streitigkeiten zurückzubehalten.
9. Versicherung und Selbstbehalt
Das Fahrzeug ist haftpflicht- und kaskoversichert. Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt CHF 2'000.– pro Ereignis. Parkschäden (z.B. Kratzer, Dellen oder sonstige Schäden beim Parkieren oder durch Dritte auf Parkplätzen) sind ausdrücklich nicht versichert und vollumfänglich vom Mieter zu tragen, unabhängig vom Verschulden. Die Zahlung erfolgt direkt bei Fahrzeugrückgabe. Der Schaden muss sofort vor Ort bezahlt werden. Grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sind vollumfänglich vom Mieter zu tragen, ebenso Schäden durch Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss. Zusätzlich zum Selbstbehalt haftet der Mieter für weitere Schäden und Kosten, soweit diese nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Dazu gehören insbesondere Abschleppkosten, Bergungskosten, Wertminderung, Reinigungskosten, Administrationsaufwand, Nutzungsausfall sowie Kosten infolge grobfahrlässigen oder vertragswidrigen Verhaltens.
10. Schäden, Unfälle, Diebstahl
Jeder Schaden, Unfall oder Diebstahl ist dem Vermieter und – soweit erforderlich – der Polizei unverzüglich zu melden. Der Mieter hat einen vollständigen Schadensbericht zu erstellen. Eine Anerkennung von Forderungen Dritter ohne Rücksprache mit dem Vermieter ist unzulässig.
11. Bussen und Gebühren
Sämtliche während der Mietdauer anfallenden Bussen oder Parkgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Eine Bearbeitungspauschale von CHF 50.– pro Vorgang wird zusätzlich verrechnet.
Bei schweren Verkehrsverstössen, insbesondere groben Verkehrsregelverletzungen oder Raserdelikten, haftet der Mieter vollumfänglich für sämtliche daraus entstehenden Kosten, Gebühren, Strafen, Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Administrativkosten, Wertminderungen, Nutzungsausfälle sowie weitere Schäden und Aufwendungen des Vermieters.
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter bei behördlichen Anfragen wahrheitsgemäss zu unterstützen und sämtliche erforderlichen Angaben zum verantwortlichen Lenker zu machen. Der Vermieter ist berechtigt, Mieterdaten, Lenkerdaten und Vertragsdaten im gesetzlich zulässigen Umfang an Polizei, Behörden, Versicherungen oder Rechtsvertreter weiterzugeben.
Bussen, Ordnungsbussen, Radarstrafen und behördliche Gebühren können auch nach Ablauf der Mietdauer beim Vermieter eingehen. Der Vermieter ist berechtigt, solche nachträglich zugestellten Forderungen dem Mieter bis zu 12 Monate nach dem Mietzeitraum weiterzuverrechnen.
12. Stornierung
- Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei.
- Stornierung 7 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises.
- Stornierung weniger als 3 Tage vor Mietbeginn bzw. No-Show: 100 % des Mietpreises.
Massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung beim Vermieter. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine bereits bestätigte Miete kurzfristig und ohne Angabe von Gründen zu stornieren.
13. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch Verzögerungen, Ausfälle oder technische Defekte am Mietfahrzeug entstehen, sofern ihn kein grobes Verschulden trifft. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
14. Datenschutz
Es gilt die separate Datenschutzerklärung von Thunsportcars, abrufbar unter https://thunsportcars.ch/datenschutz.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Thun, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.
Kontakt
Thunsportcars
Arwin Ananthavel
Thunstrasse 64
3700 Spiez, Schweiz
Telefon: 079 882 95 55
E-Mail: thunsportcars@gmail.com
